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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
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Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit die Vertragspartner
nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen
sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
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Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere
Geschäftsbedingungen an.
Preise und Zahlungen
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Unsere Preise verstehen sich, falls nichts vereinbart ist, ab
Werk ohne Mehrwertsteuer.
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Kosten für Verpackung und Versand stellen wir gesondert in
Rechnung.
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Unsere Angebote sind freibleibend und haben höchstens 1Monat
Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern,
falls in dem Angebotszeitraum eine Preisänderung stattfand.
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Unsere Rechnungen sind zahlbar: 10 Tage nach Rechnungsdatum mit
2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Die Zahlung mit Scheck
gilt erst nach Einlösung als erfolgt. Wechsel werden nicht angenommen.
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Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir
ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und erheben Mahngebühren
in Höhe des Bearbeitungsaufwandes.
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Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen
oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche
des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen uns richtender
rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt.
Aufträge
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Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich
bestätigt sind. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend.
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Falls bei Aufträgen bereits Material vorbereitet, oder von
uns bestellt wurde, und der Auftrag von Ihnen anulliert wird, werden
die bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Korrekturabzüge Freigabemuster
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Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen
und Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete
Fehler.
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Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen
oder durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind,
wird keine Verantwortung übernommen.
A
Lieferzeiten
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Die Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind
jedoch unverbindlich.
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Die Lieferzeit beginnt erst mit Eingang, der für die Ausführung
des Auftrages notwendigen Unterlagen.
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Die von uns in Aussicht gestellten Liefertermine sind die Zeitpunkte,
zu denen die Ware unser Haus verläßt, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir haften nicht für
Lieferverzögerungen durch die Deutsche Bundespost, Paketdienste,
Kurierdienste und anderen Waren- Beförderungsdiensten.
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Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch
Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich
oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in
unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere
Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte,
nicht frist- oder ornungsgemäße Belieferung durch unseren
Vorlieferanten usw.), so sind wir für die Dauer der Behinderung
und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.
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Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen.
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Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die
verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt,
durch einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen
Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und
von dem Besteller Ersatz für den durch die Nichterfüllung
erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens
15% des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstanden Material-
und Verwaltungskosten.
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Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung
berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur Annahmeverweigerung.
Gefahrenübergang
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Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware (oder
Teile davon) unser Werk verläßt.
Eigentumsvorbehalt
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Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung
unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich
etwaiger Schadensersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen
im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder
weiterverarbeitet werden.
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Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen
weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung
die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der
von uns gelieferten Waren, ohne daß es einer ausdrücklichen
Abtretung der Forderung bedarf. Der Besteller hat uns vor der Veräußerung
sofort zu benachrichtigen und den Drittbewerber anzuweisen, insoweit
Zahlungen direkt an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend
hierzu vom Drittbewerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt
er diese Zahlung für uns treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift
des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen
Betrag sofort an uns weiterzuleiten.
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Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch
zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme
oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich
zu unterrichten.
Gewährleistung
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Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens
innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich
anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche
oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen
nicht zur Reklamation.
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Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht
es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder
entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Besteller Gutschrift
zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher
Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere
keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung
des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher
Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar
auf die Mängel zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf
die Erstattung der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung enstanden
sind, wie z.B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden
an weiteren Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder
auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere
vorherige Zustimmung.
Rücktritt
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Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall
gerät, insbesondere über sein Vermögen ein gerichtlicher
Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird.
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Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine
Schadensersatzansprüche zu.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort ist Berlin-Spandau.
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Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden
oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für
Berlin-Spandau zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheckklagen.
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Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den
Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen
ordentlichen Gerichts zu erheben.
Anwendbares Recht
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Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
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